Die Klasse L: Mit Bundesratsbeschluss vom Juni 2012 wurde die maximale Geschwindigkeit der Klasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen, die auch für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden von 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Aber Vorsicht die Höchstgeschwindigkeit mit Anhängern bleibt bei 25 km/h. Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Staplern und Flurförderfahrzeugen bis 25 km/h kommt jetzt zusätzlich noch der selbstfahrende Futtermischwagen, auch bis 25 km/h dazu.