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Die Klasse L: Mit Bundesratsbeschluss vom Juni 2012 wurde die maximale Geschwindigkeit der Klasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen, die auch für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden von 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Aber Vorsicht die Höchstgeschwindigkeit mit Anhängern bleibt bei 25 km/h. Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Staplern und Flurförderfahrzeugen bis 25 km/h kommt jetzt zusätzlich noch der selbstfahrende Futtermischwagen, auch bis 25 km/h dazu.
Mindestalter:
Einschluss:
  • keiner
Vorbesitz:
  • keiner
Ausbildung:
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
  • keine
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
  • keine
Prüfung:
  • Es ist eine theoretische Prüfung vorgeschrieben
Besonderheiten:
  • --
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