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Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen (Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Mindestalter:
Einschluss:
  • C1
Vorbesitz:
  • B
Ausbildung:
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
  • 5 Überlandstunden
  • 2 Autobahnstunden
  • 3 Beleuchtungsstunden
Prüfung:
  • Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vorgeschrieben
  • Prüfungsdauer: 75 minuten
Besonderheiten:
  • --
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