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Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen (Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Mindestalter:
21 Jahre, bei gewerblicher Güterbeförderung ist aber die
Berufskraftfahrer-Richtlinie (2003/59/EG)
zu beachten - in Deutschland
§ 2 Abs. 1 BKrFQG
.
18 Jahre, unter Vorlage des Ausbildungsvertrages "Ausbildung zum Berufskraftfahrer"
Einschluss:
C1
Vorbesitz:
B
Ausbildung:
Theorie:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
Die Fahrausbildung ist nach der
FahrschAusbOrdnung
vorgeschrieben.
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
5 Überlandstunden
2 Autobahnstunden
3 Beleuchtungsstunden
Prüfung:
Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vorgeschrieben
Prüfungsdauer: 75 minuten
Besonderheiten:
--
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