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Die Klasse CE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter:
Einschluss:
  • C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist, und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
Vorbesitz:
  • C
Ausbildung:
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
  • 5 Überlandstunden
  • 2 Autobahnstunden
  • 3 Beleuchtungsstunden
Prüfung:
  • Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vorgeschrieben
  • Prüfungsdauer: 75 minuten
Besonderheiten:
  • --
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