Die Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- darf zur Antragsstellung höchstens einen Punkt im Zentralregister in Flensburg haben
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B (alt Klasse 3) sein
- darf höchstens 0.5 ‰ Atemalkohol haben
- darf nur "Beraten" aber nicht ins Lenkrad greifen oder die Handbremse während der Fahrt betätigen
- muss in einer solchen Position im Fahrzeug sitzen, dass die beratende Funktion auch gewährleistet wird
- sollte immer daran denken, dass der Führerschein mit 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis ist
- der Fahrer während der Fahrt für alles Verantwortlich ist
Kosten für den Antrag fallen wie folgt an (hier Landkreis Stade):
- 7,70 € für den Antrag
- 5,10 € pro Begleitperson
Nachmelden von Begleitpersonen ist möglich aber Kostenpflichtig.
Hier weitere Links für die Formalitäten des begleiteten Fahrens:
Antrag und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Erklärung der Begleitperson
Sollte der Führerschein der Begleitperson nicht in dem gleichen Landkreis ausgestellt worden sein, in dem der Antrag gestellt wird, so muss eine Kopie des Führerscheins beigefügt werden.
Hier noch weitere Informationen zum Thema "Begleitetes Fahren":