Fahrschueleronline.net © 2013
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Die Klassen C-CE in der Kombinationsausbildung, bestehen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Auflieger der Klasse CE
Mindestalter:
Einschluss:
  • C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist, und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
Vorbesitz:
  • B
Ausbildung:
Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
C:
  • 3 Überlandstunden
  • 1 Autobahnstunden
  • 0 Beleuchtungsstunden
CE:
  • 5 Überlandstunden
  • 2 Autobahnstunden
  • 3 Beleuchtungsstunden
Prüfung:
  • Es ist eine theoretische und je eine praktische Prüfung vorgeschrieben
  • Prüfungsdauer: 75 minuten
Besonderheiten:
  • Ersparnis von Fahrstunden (Kosten)
  • Durch die kompakte Ausbildung intensievere Schulung
  • in der Regel kürzere Ausbildungsdauer
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