Grundsätzlich ja und jeder zeit. Zu beachten ist, dass die Fahrschule verpflichtet ist, die Bescheinigungen für den theoretischen und praktischen Unterricht auszustellen, auch wenn noch eine Rechnung offen ist.
Die Fahrschule hat meinen Führerschein nach der praktischen Prüfung einbehalten, da ich noch eine Rechnung offen habe.
Die Fahrschule ist nicht dazu befugt Euren Führerschein einzubehalten. Wenn Euch der Prüfer den Führerschein aushändigt, gehört er Euch. Auch wenn Ihr nur eine Prüfbestätigung bekommt, weil mal ein Führerschein nicht gleich da ist, darf die Fahrschule diese nicht als "Pfand" einbehalten.
Mein Fahrlehrer geht ständig während der Fahrstunde Einkaufen/Essen.
Also dass Ihr dafür bezahlt, dass der Fahrlehrer Einkaufen geht, ist nicht rechtens. Auch solltet Ihr nicht bezahlen wenn er seine "Mittagspause" während Eurer Fahrstunde macht. Doch wenn es nur ist, dass der Fahrlehrer sich eben einen Kaffee von der Tankstelle holt, dass solltet Ihr ihm ruhig gönnen, sofern es Zeitlich akzeptabel ist und bleibt.
Wenn euer Fahrlehrer im Auto Raucht, und es Euch stört, dann sagt es Ihm !!! Und wenn er es nicht lassen will, dann fragt nach einem anderen Fahrlehrer !!
Der Führerschein wird ab 2013 befristet. Was bedeutet das?
Mit der vom EU-Parlament beschlossenen 3. Führerscheinrichtlinie gilt ein europaweit einheitlicher Führerschein, dessen Gültigkeit zeitlich begrenzt sein wird. Deutschland setzt die Reform mit einer sehr langen Übergangsfrist um, die praktisch ab 2013 greift.
EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen dann alle 15 Jahre erneuert werden. Das gilt allerdings nur für das Dokument mit dem Passfoto des Fahrers. Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt. So müssen für den Neuantrag nach Ablauf der 15 Jahre weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest nachgewiesen werden. Wird der Führerschein nach Ablauf nicht erneuert, so handelt es sich um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Über die Höhe der Strafe ist zu Redaktionsschluss noch nichts bekannt.
Ältere Führerscheine bleiben von der 15-Jahre-Regelung ohnehin vorerst verschont. Sie müssen erst im Jahr 2033 gegen die neue EU-Plastikkarte eingetauscht werden.
Für Lkw- und Busfahrer ist schon seit längerem nicht nur der Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis auf fünf Jahre befristet: Sie wird auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber eine neue ärztliche Bescheinigung und ein neues Zeugnis über das Sehvermögen vorlegt
In meinem Führerschein ist die Klasse A eingetragen ohne dass ich den Führerschein gemacht habe.
Mit der vom EU-Parlament beschlossenen 3. Führerscheinrichtlinie gilt ein europaweit einheitlicher Führerschein. Dadurch dass seit dem 19.01.2013 die "Neuen" Klassen gekommen sind, und mehrspurige Kraftfahrzeuge sich zum Teil mit der Klasse B und A vermischen, ist die Klasse A aufgeführt dabei aber mit einer Schlüsselzahl (79.02 oder 79.03) versehen.