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Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von mittelschweren Krafträdern
Mindestalter:
Einschluss:
  • AM und A1
Vorbesitz:
  • keiner bei Direkteinstieg
  • A1 bei Aufstieg
Ausbildung:
Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Vorbesitz A1 von mind 2 Jahre, ist keine Theorie vorgeschrieben
Praxis:
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
  • 5 Überlandstunden
  • 4 Autobahnstunden
  • 3 Beleuchtungsstunden
Bei Vorbesitz A1 unter 2 Jahre. » Wenn A1 mind 2 Jahre Vorbesitz, dann entfallen die Sonderfahrten «
  • 3 Überlanstunden
  • 2 Autobahnstunden
  • 1 Beleuchtungsstunde
Prüfung:
  • Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vorgeschrieben
  • Bei Vorbesitz von Kl. A1 und Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren auf Krafträdern dieser Klasse entfällt die theoretische Prüfung
  • Prüfungsdauer: 60 minuten /40 minuten bei Aufstieg
Besonderheiten:
  • Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A2 mit erteilungsdatum ab dem 19.01.2013 darf außerhalb von Deutschland die Motorleistung nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein (Drosselung), da sonst die Klasse A benötigt wird (Länderabhängig).

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