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Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern jeder Art und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
1. Bei Aufstieg von der Klasse A2 und zweijähriger Fahrpraxis auf Krafträdern dieser Klasse 20 Jahre
2. bei Direkteinstieg 24 Jahre
3. für dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre
Einschluss:
AM, A1 und A2
Vorbesitz:
keiner bei Direkteinstieg
A2 bei Aufstieg
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Vorbesitz A2 von mind 2Jahre dann ist keine Theorie vorgeschrieben
Praxis:
Die Fahrausbildung ist nach der
FahrschAusbOrdnung
vorgeschrieben.
Vorgeschriebene Sonderfahrten zu je 45 min:
5 Überlandstunden
4 Autobahnstunden
3 Beleuchtungsstunden
Bei Vorbesitz A2 unter 2 Jahre
» Wenn A2 mind 2 Jahre Vorbesitz, dann entfallen die Sonderfahrten «
3 Überlanstunden
2 Autobahnstunden
1 Beleuchtungsstunde
Prüfung:
Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vorgeschrieben
Bei Aufstieg mit 2 jährigem Vorbesitz von A2 entfällt die theoretische Prüfung
Prüfungsdauer: 60 minuten /40 minuten bei Aufstieg
Besonderheiten:
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